Platzregeln des Golfclub Isarwinkel e.V.

1. Aus (Regel 18.2):

Ist durch weiße Pfosten gekennzeichnet. Die Zäune an den Löchern 2, 4, 5 und 8, die das Areal begrenzen, gelten nach Regel 18.2 als Ausgrenze. Die Ausgrenze gekennzeichnet durch weiße Pfähle zwischen Loch 3/12, 4/13 und 5/14 gilt nur während des Spiels von Loch 5/14. Diese Pfähle werden beim Spiel von Loch 5/14 als Ausmarkierung behandelt. Während des Spiels anderer Löcher sind diese Pfähle unbewegliche Hemmnisse (Regel 8.1a).

2. Penalty Areas (Regel 17):

Sind durch rote Pfähle gekennzeichnet. Spielbahn 6/15: Liegt ein Ball in der Penalty Area, kann Erleichterung nach Regel 17 in Anspruch genommen werden. Als zusätzliche Möglichkeit kann Erleichterung in Anspruch genommen werden, indem ein Ball in der DROPE-ZONE neben dem Pumpenhäuschen gedroppt wird. Die DROPE-ZONE ist ein Erleichterungsbereich nach Regel 14.3.

3. Spielverbotszone (2.4)

Sind durch rote Pfähle mit grünen Köpfen gekennzeichnet. Das Spielen daraus ist verboten. Der Spieler muss Erleichterung nach einer anwendbaren Regel (16.1f oder 17.1e) in Anspruch nehmen. Liegt der Ball außerhalb einer Spielverbotszone im Gelände, im Bunker oder auf dem Grün, aber eine Spielverbotszone beeinträchtigt den Bereich des beabsichtigten Stands oder beabsichtigten Schwungs des Spielers, muss der Spieler nach Regel 16.1f (2) verfahren. Das Betreten der Spielverbotszonen ist verboten. Das Betreten der Spielverbotszone kann als schwerwiegendes Fehlverhalten unter Verstoß gegen Regel 1.2 (siehe Kapitel 6) angesehen werden und kann weitere Sanktionen zur Folge haben.

4. Ungewöhnliche Platzverhältnisse (Regel 16.1)

a) Boden in Ausbesserung:

(1) ist durch blaue Pfosten und/oder weiße/blaue Linien/Einkreisungen gekennzeichnet.

(2) Behinderung gilt nicht als gegeben, wenn ein Tierloch nur den Stand des Spielers behindert.

b) Unbewegliche Hemmnisse (Regel 16.1) sind zusätzlich:

(1) alle gepflockten Bäume, Gießringe sowie Wasserschächte auf den Löchern

(2) die das Fairway 1/10 bzw. 5/14 durchquerende Fahrspur

c) Tierkot von Schwänen:

Nach Wahl des Spielers darf Kot von Schwänen behandelt werden als:

  • ein loser hinderlicher Naturstoff, der nach Regel 15.1 entfernt werden darf,

oder

  • Boden in Ausbesserung, von dem Erleichterung nach Regel 16.1 zulässig ist.

Der Spieler darf den Ball reinigen (Kot beseitigen), danach nicht näher zum Loch, an der nächsten sauberen Stelle straflos fallen lassen. Ist lediglich der Stand des Spielers behindert, wird keine straflose Erleichterung gewährt. Diese Platzregel gilt nicht in einer Penalty Area.

5. Stromleitungen, Strommasten

Ist es bekannt oder so gut wie sicher, dass der Ball eines Spielers eine Stromleitung oder einen Strommast auf dem Platz getroffen hat, zählt der Schlag nicht. Der Spieler muss einen Ball straflos von der Stelle des vorherigen Schlags spielen (siehe Regel 14.6 zum Verfahren).

6. Verstoß gegen Verhaltensvorschriften (Regel 1.2)

Sanktionen während des Turniers durch die Spielleitung

Ergänzend zu Regel 1.2a gilt: Verhaltensvorschriften

Ein Fehlverhalten bzw. ein schwerwiegendes Fehlverhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird. Im Falle eines Verstoßes gegen die Verhaltensvorschriften (Regel 1.2b) durch den Spieler und/oder dessen Caddie kann die Spielleitung hierfür eine Golfstrafe aussprechen (Einen Strafschlag, Grundstrafe oder Disqualifikation). Die entsprechende Strafe liegt im Ermessen der
Spielleitung und richtet sich nach der Schwere und Häufigkeit des Fehlverhaltens.

Ein Fehlverhalten ist unter Berücksichtigung aller Umstände z.B. Folgendes: Versäumnis den Platz zu schonen, einmalige Verwendung vulgärer oder beleidigender Ausdrücke oder Gesten. Ein schwerwiegendes Fehlverhalten ist unter Berücksichtigung aller Umstände z.B. Folgendes:
Unehrlichkeit, grob unsportliches Verhalten, absichtliches Missachten der Rechte eines anderen Spielers, die Gefährdung der Sicherheit anderer Personen oder mutwilliges Zerstören fremden Eigentums.

7. Verwendung motorisierter Beförderungsmittel

Während einer Runde darf ein Spieler oder sein Caddie nicht auf irgendeinem motorisierten Beförderungsmittel fahren, außer dies wurde von der Spielleitung/Referee genehmigt oder später gebilligt.
Ausnahme: Spielern mit einer Gehbehinderung, die von der zuständigen Behörde durch Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises mit einem sich auf die Gehbehinderung beziehenden Merkzeichen im Sinne des § 3 Abs. 1 Schwerbehindertenausweisverordnung anerkannt ist, ist ausnahmsweise die Nutzung eines Beförderungsmittels gestattet, sofern dieses nicht auch als Hilfsmittel bei der Ausführung des Schlages benötigt wird. Die Gehbehinderung ist mit der Meldung vor dem jeweiligen ersten Turniertag durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises nachzuweisen. Das Beförderungsmittel ist vom Spieler zu stellen. Im Einzelfall kann die Nutzung des Beförderungsmittels von der Spielleitung aus sachlichen Gründen (z.B. unter Verweis auf Witterungsbedingungen) eingeschränkt oder untersagt werden. 


Strafe für Verstoß durch einen Spieler:
Grundstrafe für den Spieler für jedes Loch, an dem er gegen die Platzregel verstößt. Findet der Verstoß zwischen zwei Löchern statt oder wird er dort fortgesetzt, zieht sich der Spieler die Grundstrafe für das nächste Loch zu.

8. Üben

Regel 5.2b wird im Zählspiel wie folgt abgeändert:
Das Üben auf dem Platz am Turniertag eines Zählspiels vor der Runde und/oder bei mehrtägigen Turnieren zwischen den Runden ist untersagt.

Strafe für ersten Verstoß: Grundstrafe
Strafe für zweiten Verstoß: Disqualifikation

Regel 5.5b wird im Zählspiel wie folgt abgeändert:
Ein Spieler darf keinen Übungsschlag (z. B. „Putten oder Chippen”) nahe oder auf dem Grün des zuletzt gespielten Lochs ausführen oder zum Prüfen des Grüns einen Ball rollen.

Strafe für Verstoß: Grundstrafe

9. Unterbrechung des Spiels/Wiederaufnahme des Spiels

Eine Spielunterbrechung in einer gefährlichen Situation wird durch einen langen Signalton bekannt gegeben. Alle anderen Unterbrechungen werden durch wiederholt 3 kurze Töne bekannt gegeben. In beiden Fällen wird die Wiederaufnahme des Spiels durch wiederholt 2 kurze Töne bekannt gegeben. Siehe Regel 5.7b.

Strafe für Verstoß gegen Regel 5.7b: Disqualifikation

Anmerkung: Unabhängig hiervon obliegt die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr der Eigenverantwortung des Spielers, vgl. Regel 5.7a.

10. Spielgeschwindigkeit (Regel 5.6)

Für jedes Loch wird eine maximale Spielzeit angegeben, basierend auf der Länge und dem Schwierigkeitsgrad des Lochs. Die maximale Spielzeit für die Beendigung der Runde wird durch die Spielleitung vor dem Turnier bekannt gegeben. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die Richtlinien für zügiges Spiel (Regel 5.6) haben, und lesen Sie diese sorgfältig durch, bevor Sie spielen. Die Richtlinien für zügiges Spiel werden strikt durchgesetzt.

Strafe für Verstoß gegen die Richtlinien:

Strafe für den 1. Verstoß:
Verwarnung durch den Referee/die Spielleitung und Mitteilung, der Strafe bei weiterem Verstoß und              

Strafe für den 2. Verstoß:
Zählspiel: Ein Strafschlag
Lochspiel: Ein Strafschlag

Strafe für den 3. Verstoß:    
Zählspiel: zusätzlich zwei Strafschläge         
Lochspiel: Lochverlust

Strafe für den 4. Verstoß:
Zählspiel: Disqualifikation
Lochspiel: Disqualifikation

Strafe für Verstoß gegen die Platzregeln:
Grundstrafe (Zählspiel 2 Strafschläge oder Lochverlust im Lochspiel)

Hinweise

Vorrecht:
Spieler auf der Runde haben an Tee 10 kein automatisches Vorrecht. Es ist das Prinzip des Reißverschlussverfahrens anzuwenden.

Markierungen

Weiß =  Ausgrenze
Rot = Penalty Area
Blau = Boden in Ausbesserung    
Grüne Kappen =  Spielverbotszone

Entfernungsmarkierungen:

Gelb = 200 m bis Grünanfang
Rot     = 150 m bis Grünanfang
Weiß  = 100 m bis Grünanfang

Spielverbotszonen dürfen nicht betreten oder bespielt werden, Zuwiderhandlungen ziehen eine Platzsperre nach sich.

Das Übersteigen der Zäune führt zur Platzsperre !!

Hunde dürfen angeleint bis auf Widerruf mit auf die Runde genommen werden.

Stand: März 2026