Tunierbedingungen des Golfclub Isarwinkel e.V.

 

Allgemeine Turnierbedingungen

Für alle Turniere, die vom Golfclub Isarwinkel e.V. ausgeschrieben und veranstaltet werden, gelten die aktuellen Turnierbedingungen und die folgenden Platzregeln. Zuständiges Entscheidungsgremium des GC Isarwinkel e.V. ist der Spielausschuss.

Verweise auf Regeln beziehen sich – wenn nicht anders vermerkt – auf die jeweils gültigen offiziellen Golfregeln bzw. auf das Offizielle Handbuch zu den Golfregeln.

1. Regeln

Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des DGV und den jeweils veröffentlichten Platzregeln. Das Turnier wird nach dem EGA-Vorgabensystem ausgerichtet. Einsichtnahme in die DGV-Verbandsordnungen ist im Sekretariat möglich.

2. Meldungen

Die Anmeldung erfolgt über Eintragung in der jeweiligen Meldeliste, die im Clubhaus aushängt, über telefonische Anmeldung im Clubsekretariat oder über das Internet.

3. Abmeldung vom Turnier

Spieler, die nicht am Turnier teilnehmen können, haben sich so früh wie möglich im Sekretariat abzumelden. Bei Absagen nach Meldeschluss besteht die Verpflichtung zur Zahlung der Meldegebühr. Falls Spieler ohne Abmeldung dem Turnier oder einzelnen Runden fernbleiben, kann eine Sperre vom Spielausschuss wegen unsportlichem Verhalten ausgesprochen werden.

4. Meldegebühren

Der GC Isarwinkel e.V. ist berechtigt, die Teilnahme am Turnier zu verweigern, sofern die Meldegebühr für das aktuelle oder ein zurückliegendes Turnier nicht vollständig entrichtet ist.

5. Scorekartenabgabe

Die Scorekarte gilt als abgegeben, wenn der Spieler die Scoring-Area (Sekretariat) verlassen hat. Es wird dringend empfohlen, dass jeder Spieler seine Karte persönlich abgibt, um evtl. Missverständnisse zu vermeiden.

6. Beendigung von Turnieren

Zählspiele gelten mit der offiziellen Bekanntgabe der Ergebnisse als beendet. Lochspiele gelten mit der Meldung des Ergebnisses an die Spielleitung als beendet oder – falls nicht geschehen – mit offizieller Bekanntgabe oder Aushang der betreffenden Spielpaarung für die nächste Runde.

7.  Änderungsvorbehalte der Spielleitung

Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum 1. Start der jeweiligen Runde das Recht,

  • die jeweiligen Platzregeln abzuändern,
  • die festgelegten Startzeiten zu verändern,
  • die Ausschreibungsbedingungen abzuändern oder zusätzliche Bedingungen herauszugeben.

Nach dem ersten Start sind Änderungen nur bei Vorliegen sehr außergewöhnlicher Umstände zulässig.

8. Longest Drive und Nearest to the Pin

Für Longest Drive und Nearest to the Pin wird nur der erste Ball vom Abschlag gewertet, der auf dem Fairway bzw. Grün der dafür speziell gekennzeichneten Spielbahn zur Ruhe kommt.

9. Entscheidung bei gleichen Ergebnissen

Stechen im Zählspiel und im Zählspiel nach Stableford: Das Stechen geschieht unter Zugrundelegung von neun der gespielten Löcher nach deren Schwierigkeitsgrad und Vorgabenverteilung: 1, 18, 3, 16, 5, 14, 7, 12, 9. Bei weiterer Gleichheit zählen die sechs Löcher mit dem Schwierigkeitsgrad 1, 18, 3, 16, 5, 14, danach 1, 18, 3 und schließlich das schwerste Loch. Ausnahme: Clubmeisterschaft oder anderer Festlegung in der Einzelausschreibung.

10. Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch den GC Isarwinkel e.V. im Rahmen von Turnieren

Mit der nachfolgenden Darstellung möchten wir Sie umfassend über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch den GC Isarwinkel e.V. im Rahmen von Turnieren informieren. Ihre Daten werden dabei zum einen durch uns, sofern erforderlich aber auch durch Dritte verarbeitet. Sollte die Verarbeitung durch Dritte erfolgen, werden Sie auch darüber im Folgenden Informationen erhalten.

a. Verarbeitung Ihrer Daten durch den GC Isarwinkel e.V.

Im Rahmen der Turnieranmeldung werden personenbezogene Daten (Vorname, Name, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Club-/Vereinszugehörigkeit, sowie EGA-Vorgabe, Geburtsdatum, Bild- und Tonaufnahmen, Bankdaten) für folgende Zwecke gespeichert und verarbeitet:

  • Vor- und Nachname, Heimatclub sowie EGA-Vorgabe zur Erstellung von Ergebnislisten sowie darüber hinaus die Startzeit der einzelnen Teilnehmer zur Erstellung von Startlisten
  • Vor- und Nachname, Heimatclub sowie EGA-Vorgabe zur Veröffentlichung im Internet auf Seiten des GC Isarwinkel e.V., wie z.B. gc-isarwinkel.de, Facebook GC Isarwinkel, im Rahmen von Berichterstattungen
  • Bild- und Tonaufnahmen zur Veröffentlichung in Print- und/oder Onlinemedien (z.B. auf der Homepage, Facebook) des GC Isarwinkel e.V, zu eigenen, nicht kommerziellen Zwecken (z.B. zur Turnierberichterstattung)
  • Bankdaten zur Erhebung der Meldegebühr
  • E-Mail-Adresse zur Bestätigung der Turnieran- bzw. abmeldung und Mitteilung von Turnierinformationen
  • Telefonnummer zur Zusendung der Startzeiten

Die vorstehend beschriebenen Datenverarbeitungen erfolgen zum Zwecke der Erfüllung des zwischen Ihnen und dem GC Isarwinkel e.V. bestehenden Vertragsverhältnisses im Rahmen der Turnierteilnahme. Insoweit wird auf Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO verwiesen. Die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten sowie Bild – und Tonaufnahmen im Rahmen von Berichterstattungen jeglicher Art beruhen auf dem berechtigten Interesse des GC Isarwinkel e.V. an der Darstellung golfsportlicher Ereignisse u.a. zur Förderung des Golfsports, somit auf Art. 6 Abs. 1 lit f) DSGVO.

Mit einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im GC Isarwinkel e.V. sind ausschließlich die Mitarbeiter und Funktionsträger des GC Isarwinkel e.V. befasst. Sofern darüber hinaus Dritte personenbezogene Daten verarbeiten, geschieht dies im Auftrag und nach den Vorgaben des GC Isarwinkel e.V. im Rahmen einer Vereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag (Art. 28 DSGVO).

Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten werden von uns gelöscht, sobald Ihre personenbezogenen Daten für die beschriebenen Verarbeitungszwecke (in der Regel Turnierdurchführung, Berichterstattung, Archivierung der Ergebnisse etc.) nicht mehr benötigt werden und keine darüberhinausgehenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten – beispielsweise aus rechtlichen und steuerrechtlichen Gründen – bestehen.

b. Ihre Rechte

Sie können jederzeit von uns Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, insbesondere über die in Art. 15 DSGVO im Einzelnen aufgeführten Informationen, verlangen.

Sie haben das Recht, Berichtigung und gegebenenfalls Vervollständigung Sie betreffender unrichtiger/unvollständiger Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO).

Darüber hinaus können Sie das unverzügliche Löschen Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im Einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden.

Sie haben ferner das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. für die Dauer der Prüfung durch uns, wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten eingelegt haben.

In den Fällen von Art. 21 DSGVO steht Ihnen ebenfalls ein Widerspruchsrecht zu. Dies vor allem in den Fällen, in denen die Datenverarbeitung auf Art 6 Abs. 1 lit f) beruht.

Sollten Sie der Ansicht sein, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt, sprechen Sie uns gerne hierauf an. Sollten wir Ihre Bedenken nicht ausräumen können, können Sie sich an die für den GC Isarwinkel e.V. zuständige Aufsichtsbehörde wenden.

c. Änderungen zum Datenschutz

Wir behalten uns vor, die Informationen zum Datenschutz für einen bestmöglichen Schutz Ihrer personenbezogenen Daten anzupassen, sofern geänderte Rechtslagen und technische Standards dies erfordern.

Platzregeln des Golfclub Isarwinkel e.V.

1. Aus (Regel 18.2):

Ist durch weiße Pfosten gekennzeichnet. Die Zäune an den Löchern 1, 2, 4, 5 und 8, die das Areal begrenzen, gelten nach Regel 18.2 als Ausgrenze. Die Ausgrenze gekennzeichnet durch weiße Pfähle zwischen Loch 3/12, 4/13 und 5/14 gilt nur während des Spiels von Loch 5/14. Diese Pfähle werden beim Spiel von Loch 5/14 als Ausmarkierung behandelt. Während des Spiels anderer Löcher sind diese Pfähle unbewegliche Hemmnisse (Regel 8.1a).

2. Penalty Areas (Regel 17):

Sind durch rote Pfähle gekennzeichnet. Spielbahn 6/15: Liegt ein Ball in der Penalty Area, kann Erleichterung nach Regel 17 in Anspruch genommen werden. Als zusätzliche Möglichkeit kann Erleichterung in Anspruch genommen werden, indem ein Ball in der DROPE-ZONE neben dem Pumpenhäuschen gedroppt wird. Die DROPE-ZONE ist ein Erleichterungsbereich nach Regel 14.3.

3. Spielverbotszone

Die durch rote Pfähle mit grünen Kappen gekennzeichneten Penalty Areas sind Spielverbotszonen. Liegt der Ball in einer Spielverbotszone, darf der Ball nicht gespielt werden wie er liegt und Erleichterung nach Regel 17.1e muss von der Behinderung durch die Spielverbotszone in Anspruch genommen werden. Liegt der Ball auf dem Platz außerhalb der Spielverbotszone und sind Stand oder Schwung durch diese behindert, so muss nach Regel 16.1f (2) straflos Erleichterung in Anspruch genommen werden.

4. Ungewöhnliche Platzverhältnisse (Regel 16.1)

a) Boden in Ausbesserung:

(1) ist durch blaue Pfosten und/oder weiße/blaue Linien/Einkreisungen gekennzeichnet.

(2) Behinderung gilt nicht als gegeben, wenn ein Tierloch nur den Stand des Spielers behindert.

b) Unbewegliche Hemmnisse (Regel 16.1) sind zusätzlich:

(1) alle gepflockten Bäume, Gießringe sowie Wasserschächte auf den Löchern

(2) die das Fairway 1/10 bzw. 5/14 durchquerende Fahrspur

c) Tierkot von Schwänen:

Nach Wahl des Spielers darf Kot von Schwänen behandelt werden als:

  • ein loser hinderlicher Naturstoff, der nach Regel 15.1 entfernt werden darf,

oder

  • Boden in Ausbesserung, von dem Erleichterung nach Regel 16.1 zulässig ist.

Der Spieler darf den Ball reinigen (Kot beseitigen), danach nicht näher zum Loch, an der nächsten sauberen Stelle straflos fallen lassen. Ist lediglich der Stand des Spielers behindert, wird keine straflose Erleichterung gewährt. Diese Platzregel gilt nicht in einer Penalty Area.

5. Stromleitungen, Strommasten

Ist es bekannt oder so gut wie sicher, dass der Ball eines Spielers eine Stromleitung oder einen Strommast auf dem Platz getroffen hat, zählt der Schlag nicht. Der Spieler muss einen Ball straflos von der Stelle des vorherigen Schlags spielen (siehe Regel 14.6 zum Verfahren).

6. Verstoß gegen Verhaltensvorschriften (Regel 1.2)

Ein Fehlverhalten bzw. ein schwerwiegendes Fehlverhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird. Für weitere Information siehe offizielles Handbuch zu den Golfregeln Interpretation 1.2a/1.

Sanktionen während des Turniers durch die Spielleitung
Im Falle eines Verstoßes gegen die Verhaltensvorschriften (Regel 1.2) kann die Spielleitung hierfür eine Golfstrafe aussprechen (1 Strafschlag, Grundstrafe oder Disqualifikation).

7. Verwendung motorisierter Beförderungsmittel

Während einer Runde darf ein Spieler oder sein Caddie nicht auf irgendeinem motorisierten Beförderungsmittel fahren, außer dies wurde von der Spielleitung/Referee genehmigt oder später gebilligt.
Ausnahme: Spielern mit einer Gehbehinderung, die von der zuständigen Behörde durch Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises mit einem sich auf die Gehbehinderung beziehenden Merkzeichen im Sinne des § 3 Abs. 1 Schwerbehindertenausweisverordnung anerkannt ist, ist ausnahmsweise die Nutzung eines Beförderungsmittels gestattet, sofern dieses nicht auch als Hilfsmittel bei der Ausführung des Schlages benötigt wird. Die Gehbehinderung ist mit der Meldung vor dem jeweiligen ersten Turniertag durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises nachzuweisen. Das Beförderungsmittel ist vom Spieler zu stellen. Im Einzelfall kann die Nutzung des Beförderungsmittels von der Spielleitung aus sachlichen Gründen (z.B. unter Verweis auf Witterungsbedingungen) eingeschränkt oder untersagt werden. 


Strafe für Verstoß durch einen Spieler:
Grundstrafe für den Spieler für jedes Loch, an dem er gegen die Platzregel verstößt. Findet der Verstoß zwischen zwei Löchern statt oder wird er dort fortgesetzt, zieht sich der Spieler die Grundstrafe für das nächste Loch zu.

8. Üben

Regel 5.2b wird im Zählspiel wie folgt abgeändert:
Das Üben auf dem Platz am Turniertag eines Zählspiels vor der Runde und/oder bei mehrtägigen Turnieren zwischen den Runden ist untersagt.

Strafe für ersten Verstoß: Grundstrafe
Strafe für zweiten Verstoß: Disqualifikation

Regel 5.5b wird im Zählspiel wie folgt abgeändert:
Ein Spieler darf keinen Übungsschlag (z. B. „Putten oder Chippen”) nahe oder auf dem Grün des zuletzt gespielten Lochs ausführen oder zum Prüfen des Grüns einen Ball rollen.

Strafe für Verstoß: Grundstrafe

9. Unterbrechung des Spiels/Wiederaufnahme des Spiels

Eine Spielunterbrechung in einer gefährlichen Situation wird durch einen langen Signalton bekannt gegeben. Alle anderen Unterbrechungen werden durch wiederholt 3 kurze Töne bekannt gegeben. In beiden Fällen wird die Wiederaufnahme des Spiels durch wiederholt 2 kurze Töne bekannt gegeben. Siehe Regel 5.7b.

Strafe für Verstoß gegen Regel 5.7b: Disqualifikation

Anmerkung: Unabhängig hiervon obliegt die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr der Eigenverantwortung des Spielers, vgl. Regel 5.7a.

10. Spielgeschwindigkeit (Regel 5.6)

Für jedes Loch wird eine maximale Spielzeit angegeben, basierend auf der Länge und dem Schwierigkeitsgrad des Lochs. Die maximale Spielzeit für die Beendigung der Runde wird durch die Spielleitung vor dem Turnier bekannt gegeben. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die Richtlinien für zügiges Spiel (Regel 5.6) haben, und lesen Sie diese sorgfältig durch, bevor Sie spielen. Die Richtlinien für zügiges Spiel werden strikt durchgesetzt.

Strafe für Verstoß gegen die Richtlinien:

Strafe für den 1. Verstoß:
Verwarnung durch den Referee/die Spielleitung und Mitteilung, der Strafe bei weiterem Verstoß und              

Strafe für den 2. Verstoß:
Zählspiel: Ein Strafschlag
Lochspiel: Ein Strafschlag

Strafe für den 3. Verstoß:    
Zählspiel: zusätzlich zwei Strafschläge         
Lochspiel: Lochverlust

Strafe für den 4. Verstoß:
Zählspiel: Disqualifikation
Lochspiel: Disqualifikation

Strafe für Verstoß gegen die Platzregeln:
Grundstrafe (Zählspiel 2 Strafschläge oder Lochverlust im Lochspiel)

Hinweise

Vorrecht:
Spieler auf der Runde haben an Tee 10 kein automatisches Vorrecht. Es ist das Prinzip des Reißverschlussverfahrens anzuwenden.

Markierungen

Weiß =  Ausgrenze
Rot = Penalty Area
Blau = Boden in Ausbesserung    
Grüne Kappen =  Spielverbotszone

Entfernungsmarkierungen:

Gelb = 200 m bis Grünanfang
Rot     = 150 m bis Grünanfang
Weiß  = 100 m bis Grünanfang

Spielverbotszonen dürfen nicht betreten oder bespielt werden, Zuwiderhandlungen ziehen eine Platzsperre nach sich.

Das Übersteigen der Zäune führt zur Platzsperre !!

Hunde dürfen angeleint bis auf Widerruf mit auf die Runde genommen werden.

Stand: Februar 2025