Turnierbedingungen des Golfclub Isarwinkel e.V.
Allgemeine Turnierbedingungen
Für alle Turniere, die vom Golfclub Isarwinkel e.V. ausgeschrieben und veranstaltet werden, gelten die aktuellen Turnierbedingungen und die folgenden Platzregeln. Zuständiges Entscheidungsgremium des GC Isarwinkel e.V. ist derSpielausschuss.
Verweise auf Regeln beziehen sich – wenn nicht anders vermerkt – auf die jeweils gültigen offiziellen Golfregeln bzw. auf das Offizielle Handbuch zu den Golfregeln.
1. Regeln
Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des DGV und den jeweils veröffentlichten Platzregeln. Das Turnier wird nach dem EGA-Vorgabensystem ausgerichtet. Einsichtnahme in die DGV-Verbandsordnungen ist im Sekretariat möglich.
2. Meldungen
Die Anmeldung erfolgt über Eintragung in der jeweiligen Meldeliste, die im Clubhaus aushängt, über telefonische Anmeldung im Clubsekretariat oder über das Internet.
3. Abmeldung vom Turnier
Spieler, die nicht am Turnier teilnehmen können, haben sich so früh wie möglich im Sekretariat abzumelden. Bei Absagen nach Meldeschluss besteht die Verpflichtung zur Zahlung der Meldegebühr. Falls Spieler ohne Abmeldung dem Turnier oder einzelnen Runden fernbleiben, kann eine Sperre vom Spielausschuss wegen unsportlichem Verhalten ausgesprochen werden.
4. Meldegebühren
Der GC Isarwinkel e.V. ist berechtigt, die Teilnahme am Turnier zu verweigern, sofern die Meldegebühr für das aktuelle oder ein zurückliegendes Turnier nicht vollständig entrichtet ist.
5. Scorekartenabgabe
Die Scorekarte gilt als abgegeben, wenn der Spieler die Scoring-Area (Sekretariat) verlassen hat. Es wird dringend empfohlen, dass jeder Spieler seine Karte persönlich abgibt, um evtl. Missverständnisse zu vermeiden.
6. Beendigung von Turnieren
Zählspiele gelten mit der offiziellen Bekanntgabe der Ergebnisse als beendet. Lochspiele gelten mit der Meldung des Ergebnisses an die Spielleitung als beendet oder – falls nicht geschehen – mit offizieller Bekanntgabe oder Aushang der betreffenden Spielpaarung für die nächste Runde.
7. Änderungsvorbehalte der Spielleitung
Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum 1. Start der jeweiligen Runde das Recht,
• die jeweiligen Platzregeln abzuändern,
• die festgelegten Startzeiten zu verändern,
• die Ausschreibungsbedingungen abzuändern oder zusätzliche Bedingungen herauszugeben.
Nach dem ersten Start sind Änderungen nur bei Vorliegen sehr außergewöhnlicher Umstände zulässig.
8. Longest Drive und Nearest to the Pin
Für Longest Drive und Nearest to the Pin wird nur der erste Ball vom Abschlag gewertet, der auf dem Fairway bzw. Grün der dafür speziell gekennzeichneten Spielbahn zur Ruhe kommt.
9. Entscheidung bei gleichen Ergebnissen
Stechen im Zählspiel und im Zählspiel nach Stableford: das Stechen geschieht unter Zugrundelegung von neun der gespielten Löcher nach deren Schwierigkeitsgrad und Vorgabenverteilung: 1, 18, 3, 16, 5, 14, 7, 12, 9. Bei weiterer Gleichheit zählen die sechs Löcher mit dem Schwierigkeitsgrad 1, 18, 3, 16, 5, 14, danach 1, 18, 3 und schließlich das schwerste Loch. Ausnahme: Clubmeisterschaft oder anderer Festlegung in der Einzelausschreibung.
10. Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch den GC Isarwinkel e.V. im Rahmen von Turnieren
Mit der nachfolgenden Darstellung möchten wir Sie umfassend über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch den GC Isarwinkel e.V. im Rahmen von Turnieren informieren. Ihre Daten werden dabei zum einen durch uns, sofern erforderlich aber auch durch Dritte verarbeitet. Sollte die Verarbeitung durch Dritte erfolgen, werden Sie auch darüber im Folgenden Informationen erhalten.
a ) Verarbeitung Ihrer Daten durch den GC Isarwinkel e.V.
Im Rahmen der Turnieranmeldung werden personenbezogene Daten (Vorname, Name, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Club-/Vereinszugehörigkeit, sowie EGA-Vorgabe, Geburtsdatum, Bild- und Tonaufnahmen, Bankdaten) für folgende Zwecke gespeichert und verarbeitet:
• Vor- und Nachname, Heimatclub sowie EGA-Vorgabe zur Erstellung von Ergebnislisten sowie darüber hinaus die Startzeit der einzelnen Teilnehmer zur Erstellung von Startlisten
• Vor- und Nachname, Heimatclub sowie EGA-Vorgabe zur Veröffentlichung im Internet auf Seiten des GC Isarwinkel e.V., wie z.B. www.gc-isarwinkel.de, Facebook GC Isarwinkel, im Rahmen von Berichterstattungen
• Bild- und Tonaufnahmen zur Veröffentlichung in Print- und/oder Onlinemedien (z.B. auf der Homepage, Facebook) des GC Isarwinkel e.V, zu eigenen, nicht kommerziellen Zwecken (z.B. zur Turnierberichterstattung)
• Bankdaten zur Erhebung der Meldegebühr
• E-Mail-Adresse zur Bestätigung der Turnieran- bzw. -abmeldung und Mitteilung von Turnierinformationen
• Telefonnummer zur Zusendung der Startzeiten
Die vorstehend beschriebenen Datenverarbeitungen erfolgen zum Zwecke der Erfüllung des zwischen Ihnen und dem GC Isarwinkel e.V. bestehenden Vertragsverhältnisses im Rahmen der Turnierteilnahme. Insoweit wird auf Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO verwiesen. Die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten sowie Bild – und Tonaufnahmen im Rahmen von Berichterstattungen jeglicher Art beruhen auf dem berechtigen Interesse des GC Isarwinkel e.V. an der Darstellung golfsportlicher Ereignisse u.a. zur Förderung des Golfsports, somit auf Art. 6 Abs. 1 lit f) DSGVO.
Mit einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im GC Isarwinkel e.V. sind ausschließlich die Mitarbeiter und Funktionsträger des GC Isarwinkel e.V. befasst. Sofern darüber hinaus Dritte personenbezogene Daten verarbeiten, geschieht dies im Auftrag und nach den Vorgaben des GC Isarwinkel e.V. im Rahmen einer Vereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag (Art. 28 DSGVO).
Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten werden von uns gelöscht, sobald Ihre personenbezogenen Daten für die beschriebenen Verarbeitungszwecke (in der Regel Turnierdurchführung, Berichterstattung, Archivierung der Ergebnisse etc.) nicht mehr benötigt werden und keine darüberhinausgehenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten – beispielsweise aus rechtlichen und steuerrechtlichen Gründen – bestehen.
b) Ihre Rechte
Sie können jederzeit von uns Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, insbesondere über die in Art. 15 DSGVO im Einzelnen aufgeführten Informationen, verlangen.
Sie haben das Recht, Berichtigung und gegebenenfalls Vervollständigung Sie betreffender unrichtiger/unvollständiger Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO).
Darüber hinaus können Sie das unverzügliche Löschen Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im Einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden.
Sie haben ferner das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. für die Dauer der Prüfung durch uns, wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten eingelegt haben.
In den Fällen von Art. 21 DSGVO steht Ihnen ebenfalls ein Widerspruchsrecht zu. Dies vor allem in den Fällen, in denen die Datenverarbeitung auf Art 6 Abs. 1 lit f) beruht.
Sollten Sie der Ansicht sein, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt, sprechen Sie uns gerne hierauf an. Sollten wir Ihre Bedenken nicht ausräumen können, können Sie sich an die für den GC Isarwinkel e.V. zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
c) Änderungen zum Datenschutz
Wir behalten uns vor, die Informationen zum Datenschutz für einen bestmöglichen Schutz Ihrer personenbezogenen Daten anzupassen, sofern geänderte Rechtslagen und technische Standards dies erfordern.
Stand: April 2023